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Tenderopen🌐 Germany509496-2026

Germany – Repair and maintenance services of electrical and mechanical building installations – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-Württemberg, VOEK 515-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Description

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Tore - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Details

Posted
Jul 23, 2026
Response deadline
Aug 4, 2026, 9:59 PM UTC (12d)
Type
Tender
Category
50710000, 50711000, 50712000
Status
open
Buyer
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Jurisdiction
Germany
Location
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Reference #
509496-2026
Country
DEU
Tw Mul
Bonn
Sub Lg
DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU
Gpa
true, true, true, true, true, true
Form
competition
Ojs
140/2026
Eu
no-eu-funds, no-eu-funds, no-eu-funds, no-eu-funds, no-eu-funds, no-eu-funds
Legal
32014L0024
Notice
cn-standard
Dispatch
2026-07-21+02:00
Dps
none, none, none, none, none, none
Main
gen-pub
Identifier
LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006
Contract
services, services, services, services, services, services, services
Publication
2026-07-23+02:00
Exclusion
exg-natl-bre-nat-law
Change
update-add
Classification
50710000, 50711000, 50712000, 50712000, 50712000, 50712000, 50712000
Multiple
not-allowed, not-allowed, not-allowed, not-allowed, not-allowed, not-allowed
Renewal
1, 1, 1, 1, 1, 1
Additional
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzes
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6
Provided
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Requirement
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Option
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jewe
Organisation
000
Reserved
no, no, no, no, no, no
Internal
VOEK 515-25 - Los 1, VOEK 515-25 - Los 2, VOEK 515-25 - Los 3, VOEK 515-25 - Los 4, VOEK 515-25 - Los 5, VOEK 515-25 - Los 6
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Electronic
required, required, required, required, required, required
Missing
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Review
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus
Execution
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