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Germany – Environmental protection – Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028

Landesamt für Umweltschutz

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Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ • Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ • Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ • Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen. Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 2.1: FFH0042LSA „Hohes Holz bei Eggenstedt“ • Monitoringgebiet 2.2: FFH0045LSA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ • Monitoringgebiet 2.3: FFH0047LSA „Huy nördlich Halberstadt“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. ... 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen. Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete und Waldgebiete mit hohem Naturschutzwert benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.1: FFH0203LSA „Heers bei Blankenburg“ • Monitoringgebiet 3.2: Osterholz bei Langenstein und angrenzende Waldstrukturen Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.3: FFH0084LSA „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ und angrenzende Waldstrukturen Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.

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Details

Posted
Oct 19, 2026
Response deadline
Oct 22, 2026, 9:59 PM UTC (4d)
Type
Tender
Category
90720000, 90700000
Status
open
Buyer
Landesamt für Umweltschutz
Jurisdiction
Germany
Location
Sachsen-Anhalt
Reference #
721539-2026
Has Description
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Country
DEU
Tw Mul
Halle (Saale)
Sub Lg
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Sme
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Deadline
Oct 12, 2026
Form
competition
Ojs
202/2026
Eu
no-eu-funds, no-eu-funds, no-eu-funds
Legal
32014L0024
Notice
cn-standard
Dispatch
2026-10-15+02:00
Dps
none, none, none
Main
env-pro
Identifier
LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
Contract
services, services, services, services
Publication
2026-10-19+02:00
Exclusion
exg-natl-bre-nat-law
Change
update-add
Classification
90720000, 90700000, 90700000, 90700000
Multiple
allowed, allowed, allowed
Variant
not-allowed, not-allowed, not-allowed
Place
DEE02, DEU, DEE02, DEE02, DEE02, DEU, DEU, DEU
Procedure
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Lots
3
Provided
ted-esen
Requirement
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Organisation
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Reserved
no, no, no
Internal
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Public
2026-10-22+02:00, 2026-10-22+02:00, 2026-10-22+02:00
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Award
Preis, Fachliche Qualifikation und Erfahrung, Preis, Fachliche Qualifikation und Erfahrung, Preis, Fachliche Qualifikation und Erfahrung
Electronic
required, required, required
Additional
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Missing
late-all, late-all, late-all
Procurement
891390-1, 891390-2, 891390-3
Review
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist d
Execution
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Tender
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Other
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